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Die unzulässige Entsorgung von Altautos nimmt ständig zu. Das Ordnungsamt verfolgt derartige Wild-Entsorgungen rigeros. Der Letzthalter ist immer für die Entsorgung verantwortlich.
Hier finden Sie Links zum Thema Altauto-Entsorgung.
Im Bereich der Altautoentsorgung besteht bisher in Deutschland ein erfolgreiches Beispiel für das gute Zusammenspiel zwischen freiwilliger Selbstverpflichtung und staatlicher Rahmensetzung.
Bei der endgültigen Abmeldung eines PKW (nicht bei vorübergehender Stillegung) ist seit 01.04.1998 (Änderung 01.07.2002) ein Verwertungsnachweis bei Verschrottung abzugeben. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, ...